Beschränkt gültiges (UKW-) Funkbetriebszeugnis (SRC)

Notfall an Bord? Dank  eines UKW Seefunkgerätes kann nicht nur der Rettungsdienst oder die Seenotrettung, sondern jedes in der Nähe befindliche (Berufs-) Schiff erreicht werden. 

Sobald ein Funkgerät an Bord ist, muss der Schiffs- oder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, das ihn zum Bedienen aller an Bord befindlichen Funkgeräte berechtigt (seit 2010).  Somit ist der Besitz des SRC für Skipper und Bootseigner unerlässlich geworden. Insbesondere beim  Chartern einer Yacht wird neben anderen Nachweisen auch das SRC verlangt, da diese Boote zur Ausrüstung einer Seefunkanlage einschließlich GMDSS verpflichtet sind. 

Das Seefunkzeugnis SRC – Short Range Certificate berechtigt zur Teilnahme am Seefunk und ist unbefristet gültig. Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. 

Mindestalter:  Vollendung des 15. Lebensjahres.

 

Lehrgangsinhalt/Prüfungsanforderungen:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. 19 Antworten müssen mindestens richtig sein.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Binnenfunkzeugnis UBI

Binnenfunkzeugnis UBI berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk auf UKW

(auch vorgeschrieben auf dem IJsselmeer und der Waddenzee)

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. 

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC  ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. 



Erstelle deine eigene Website mit Webador